Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: wichtige Weichenstellung in der Gleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung über den beamtenrechtlichen Familienzuschlag klargestellt, dass eine Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe verfassungswidrig ist (2 BvR 1397/09). Damit entspricht der Zweite Senat bereits vorangegangenen Beschlüssen zu der Gleichstellung von Lebenspartnern. Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist ein weiterer Schritt für die Gleichstellung

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Initiative der SPD-Fraktion für den Stadtpark: Sanierung des Spielplatzes und Wasserbeckens

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion setzt sich für eine Sanierung des Spielplatzes und des großen Wasserbeckens im Stadtpark ein. Dafür sollen aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ 1,6 Millionen Euro bereitgestellt werden. Eine entsprechende Initiative reicht die Fraktion bereits zur ersten Sitzung der Bürgerschaft nach der Sommerpause ein (siehe Anhang). „Der Spielplatz und das große Wasserbecken für Kinder gehören

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