Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: wichtige Weichenstellung in der Gleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung über den beamtenrechtlichen Familienzuschlag klargestellt, dass eine Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und

der Ehe verfassungswidrig ist (2 BvR 1397/09). Damit entspricht der Zweite Senat bereits vorangegangenen Beschlüssen zu der Gleichstellung von Lebenspartnern.

Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist ein weiterer Schritt für die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaft und Ehe. Allerdings ist es beschämend, dass eine so zwingend erforderliche Gleichstellung von Gerichten entschieden werden muss und nicht aktiv von der Politik gestaltet wird.“

Dazu erklärt Philipp-Sebastian Kühn, Fachsprecher für Schwule und Lesben der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „In Hamburg werden bereits Lebenspartner auf Antrag vorläufig, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den noch ausstehenden Verfassungsbeschwerden im Einkommenssteuerrecht, steuerlich wie Eheleute behandelt.“

Auf Bundesebene hingegen wurden gerade erst Anträge zur Öffnung der Ehe und zur Gleichstellung für homosexuelle Paare von den Regierungsparteien abgelehnt.

Kühn betont, dass die SPD-Fraktion sich aber nicht auf dieser Entscheidung ausruhe, sondern sich weiter für die Öffnung der Ehe einsetzt. „Dass dies weiterhin notwendig ist, geht auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor, in der betont wird, dass die Ehe ein „allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut“ sei. „Diese Feststellung zeigt, dass es noch ein langer Weg sein wird, bis in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare endlich nicht mehr diskriminiert werden. Die aktuelle Entscheidung und der daraus entstehende Handlungsbedarf sind ein Schritt in die richtige Richtung“, so Kühn weiter.

Zum Hintergrund:
Seit 2001 gibt es das Lebenspartnerschaftsgesetz. Daraus resultieren für die Lebenspartner viele Pflichten, aber wenig Rechte. Lebenspartner stoßen immer wieder auf Situationen, bei denen Ungleichbehandlung deutlich wird. Aktuell liegen dem Verfassungsgericht aus diesem Grund verschiedene Verfassungsbeschwerden vor, die sich gegen diese Ungleichbehandlung wenden.

Am kommenden Wochenende nimmt auch eine Vielzahl von SPD-Abgeordneten an Straßenfest und Parade anlässlich des CSD teil, u.a.

– Gabi Dobusch, stv. Fraktionsvorsitzende und Fachsprecherin Kultur
– Dirk Kienscherf, Parlamentarischer Geschäftsführer und Fachsprecher Stadtentwicklung
– Philipp-Sebastian Kühn, Fachsprecher für Schwule und Lesben
– Lars Holster, Fachsprecher Schule
– u.v.m.

Infostand der SPD auf CSD-Straßenfest
Freitag, 03. August, bis Sonntag, 05. August auf dem Jungfernstieg (täglich bis ca. 19 Uhr).
Hier stehen den Besuchern u.a. der Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs, Philipp-Sebastian Kühn, Fachsprecher für Schwule und Lesben der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Falko Droßmann, Vorsitzender der SPD-Bezirksfraktion Hamburg-Mitte, und Arne Platzbecker, Landesvorsitzender der Schwusos Hamburg (Arbeitsgemeinschaft Schwu-ler und Lesben), für Gespräche zur Verfügung.

CSD-Parade
Samstag, 04. August, um 12 Uhr Start in der Langen Reihe
Auf dem Wagen fahren u.a. die Justiz- und Gleichstellungssenatorin Jana Schiedek mit, der Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs, Philipp-Sebastian Kühn, Fachsprecher für Schwule und Lesben der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Falko Droßmann, Vorsitzender der SPD-Bezirksfraktion Hamburg-Mitte, und Arne Platzbecker, Landesvorsitzender der Schwusos Hamburg.

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