Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: wichtige Weichenstellung in der Gleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung über den beamtenrechtlichen Familienzuschlag klargestellt, dass eine Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe verfassungswidrig ist (2 BvR 1397/09). Damit entspricht der Zweite Senat bereits vorangegangenen Beschlüssen zu der Gleichstellung von Lebenspartnern. Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist ein weiterer Schritt für die Gleichstellung …

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