Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister

Mehrere Initiativen aus Hamburg beschlossen

Die Justizministerinnen und Justizminister sind zur 94. Konferenz in Berlin zusammengekommen. Ein Schwerpunkt der Herbstkonferenz waren der Schutz des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats sowie der Kampf gegen Verfassungsfeinde und Antisemitismus. Die Länder beschlossen zahlreiche rechtspolitische Initiativen. Auch mehrere Anträge aus Hamburg wurden angenommen.

Im Kampf gegen Antisemitismus wurde einstimmig eine von Hamburg initiierte Resolution angenommen. Die Justizministerinnen und Justizminister verurteilen darin geschlossen die terroristischen Angriffe der Hamas gegen Israel und halten fest, dass auch in Deutschland immer noch und wieder jüdische Menschen Hass, Hetze, Bedrohungen und Angriffe und verfestigten Antisemitismus in verschiedensten Erscheinungsformen erleben. Justizsenatorin Anna Gallina: „Deutschland steht fest an der Seite Israels und trägt auch eine unabdingbare Verantwortung für die Sicherheit von Jüdinnen und Juden hierzulande. Daran lassen wir keinen Zweifel. Wir sagen auch deutlich, dass der Antisemitismus in Deutschland nie weg war. Antisemitische Straftaten werden konsequent verfolgt und das rechtliche Instrumentarium konsequent angewendet, um jedweden Antisemitismus zu bekämpfen. Sollten sich in Ermittlungs- und Strafverfahren Schutzlücken zeigen, wollen wir gemeinsam mit dem Bund Vorschläge zur Behebung dieser Lücken erarbeiten.“

Ein Beschluss fordert ein stärkeres Eintreten für einen wehrhaften Rechtsstaat. Vor dem Hintergrund rechtsstaatlich bedenklicher Entwicklungen in einigen Ländern der Europäischen Union gilt es, die freiheitliche demokratische Grundordnung und ihre Institutionen gegen Verfassungsfeinde zu verteidigen. Gallina: „Es muss uns besorgen, dass auch die Verfahren und Institutionen unseres liberalen Rechtsstaats angesichts der parlamentarischen Repräsentation rechtsextremer und autokratischer Kräfte auf unterschiedlichen Ebenen zunehmendem Druck ausgesetzt werden können. Wir setzen eine Arbeitsgruppe ein, um weitere vorbeugende Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene zu prüfen. Daneben müssen wir die gesellschaftliche Resilienz gegen Einflussnahme und Manipulation weiter stärken. Nicht zuletzt ist die im Koalitionsvertrag im Bund vereinbarte Verstetigung des Paktes für den Rechtsstaat, verbunden mit einem Digitalpakt, weiterhin dringend geboten, um die Justiz krisenfest aufzustellen.“

In einem weiteren Beschluss wird bei Beleidigungen und Bedrohungen im Netz ein leichterer Zugang zum Recht für Betroffene gefordert. Hier wird der Bundesminister der Justiz aufgefordert, die Hürden für Betroffene zu senken. Die derzeitige Gesetzeslage werde den Besonderheiten digitaler Gewalt nicht gerecht, so die Senatorin: „Beleidigungen im Internet verbreiten sich häufig unkontrollierbar weiter und bleiben oft lange in der Welt. Außerdem kann es für Betroffene nicht nur schwierig, sondern auch teuer werden, ihre Ansprüche durchzusetzen. Hier fordern wir den Bund auf, die Hürden für Betroffene zu senken. Wir brauchen deshalb ein Update beim Rechtsschutz, damit Betroffene ihre Ansprüche schnell, leicht und effektiv durchsetzen können – zum Beispiel mehr Zeit für einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung bei Gericht oder einfachere Möglichkeiten, solche Beleidigungen oder Bedrohungen auch ohne Anwalt abzumahnen. Auch dürfen die Kosten der Rechtsverfolgung nicht aus dem Ruder laufen.“

Eine Initiative aus Hamburg fordert vom Bund, die Passagierrechte im Flug- und Bahnverkehr zu stärken. Dem Beschluss zufolge sind weitere gesetzgeberische Maßnahmen notwendig, um die Durchsetzung bestehender Ansprüche auch tatsächlich zu ermöglichen und gleichzeitig die Belastung der Gerichte mit Fluggastklagen zu begrenzen. Gallina: „Wir haben uns hier vor drei Jahren für verpflichtende Legal-Tech-Anwendungen bei den Flug- und Bahngesellschaften ausgesprochen. Das ist leider noch nicht gekommen. Zudem muss der Bundesjustizminister weitere Maßnahmen prüfen, um Hürden für Passagiere bei Entschädigungen abzubauen. Dazu könnten feste Anlaufstellen bei den Unternehmen für Passagiere und auch für gerichtliche Maßnahmen zählen, gerade bei grenzüberschreitenden Buchungen. Außerdem könnte man das Zivilrecht anpassen, damit den Unternehmen noch stärker der finanzielle Anreiz genommen wird, Auszahlungen hinauszuzögern.“

Beschlossen wurde schließlich ein gemeinsam von Hamburg und Bayern eingebrachter Vorschlag, den Schutz vor heimlicher Überwachung und Stalking mit Bluetooth-Trackern zu verbessern. Es besteht eine Strafbarkeitslücke: Das Phänomen der Ortung durch diese Tracker wird weder durch bestehende Straftatbestände des Strafgesetzbuchs noch durch solche außerhalb des Strafgesetzbuchs erfasst. Die Senatorin: „Es gibt Fälle, da wurden solche Tracker eingesetzt, um Personen ohne ihre Zustimmung und ohne ihr Wissen zu orten und zu überwachen. Das ist natürlich gerade für Opfer von Stalking der absolute Horror. Wir müssen immer auch auf die Gefahren schauen, die eine missbräuchliche Nutzung eigentlich ganz sinnvoller Technologien mit sich bringt. Unser Beschluss zielt darauf ab, die bestehende Strafbarkeitslücke zu schließen, um Opfer besser vor Stalking zu schützen. So wird auch klar, dass das Tracking von Personen und der damit verbundene Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte kein Spaß ist, sondern strafrechtliche Konsequenzen haben kann.“

Knapp keine Mehrheit fand ein Beschlussvorschlag zum besseren Schutz der Intim- und Privatsphäre von Kindern in den sozialen Netzwerken. Der Bund sollte Regelungsvorschläge vorlegen – zum Beispiel eine klare Regelung, unter welchen Umständen Sorgeberechtigte sich selbst die Einwilligung erteilen können, Bilder und sonstige Informationen über ihre Kinder zu teilen. Außerdem sollten die Anbieter der sozialen Netzwerke Hinweisen auf eine Verletzung der Intim- oder Privatsphäre von Kindern effektiver nachgehen und ihren Löschpflichten besser nachkommen. Gallina: „Leider waren wir damit noch nicht erfolgreich. Wir werden das Thema nun weiterbewegen und hoffen, dass wir noch mehr Länder von der Notwendigkeit einer Neuregelung überzeugen können. Denn oft manchen sich Erwachsene keine Gedanken, welche Informationen und Bilder ihrer Kinder sie ins Internet stellen. Bilder, die peinliche oder sehr persönliche Momente zeigen, bleiben dann oft für lange Zeit im Netz und werden weiterverbreitet.“

Rückfragen der Medien

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Dennis Sulzmann / Pressestelle

Telefon: 040 42843 3143

E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

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