Staatsvertrag Sicherungsverwahrung: Gemeinsame Arbeit der norddeutschen Länder fortsetzen

Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Fraktion, hat in der heutigen Bürgerschaft für den gemeinsamen Staatsvertrag zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein im Bereich der Sicherungsverwahrung geworben: „Dieses Vorhaben ist ein weiterer erfolgreicher Schritt der Nordkooperation. Es ist der richtige Weg, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in beiden Ländern zu erfüllen. Die gegenseitige Unterstützung ergibt positive Synergieeffekte, die eine gute Unterbringung und umfassende Therapieangebote für die Sicherungsverwahrten ermöglichen. Das ist schließlich das Entscheidende.“

Die Kooperation entspricht der Forderung des fraktionsübergreifenden Ersuchens an den Senat vom Februar 2012, die gemeinsame Arbeit der norddeutschen Länder beim Vollzug der Sicherungsverwahrung fortzusetzen. Tabbert: „Vor allem geht es jetzt darum, zeitgerecht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und auch darum, Schleswig-Holstein nicht im Regen stehen zu lassen. Kommen wir nicht zu einer Umsetzung des Staatsvertrages bis zum 31.05.2013 wäre völlig unklar, was mit den Sicherungsverwahrten aus Schleswig-Holstein geschehen sollte. Eine alternative verfassungskonforme Unterbringung wäre dann jedenfalls nicht gewährleistet. Die Zeit drängt und ich setze darauf, dass auch die Opposition diese wichtige gesamtgesellschaftliche Frage konstruktiv begleitet und unterstützt. Die Kritikerinnen und Kritiker haben im Zuge der parlamentarischen Beratungen in den nächsten Wochen Gelegenheit, ihre Vorschläge zu unterbreiten. Aber klar ist auch: Realitätsverweigerung ist jedenfalls keine Alternative!“

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