Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz – Schutz der Hamburger und Resozialisierung gleichermaßen berücksichtigen

Heute haben Grüne, FDP und Die Linke einen eigenen Änderungsantrag zum gemeinsam von CDU und SPD auf den Weg gebrachten Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz vorgestellt. Die drei Fraktionen ignorieren in weiten Teilen das Ergebnis der Expertenanhörung und räumen dem Schutz der Hamburgerinnen und Hamburger nicht den nötigen Stellenwert ein.

Dazu erklärt Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Fraktion: „Fast alle Experten haben betont, dass wir ein praxistaugliches Gesetz vorliegen haben, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Kritische Anmerkungen der Sachverständigen haben wir uns gründlich angeschaut und notwendige Änderungen in unserem Zusatzantrag aufgegriffen. So haben wir, um dem Abstandsgebot noch besser Rechnung zu tragen, unter anderem die Besuchszeiten verbessert und den Wohngruppenvollzug sowie Konfliktgespräche in den Vordergrund gestellt. Dies dient dem angestrebten freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug und damit entscheidend der Resozialisierung und dem Schutz der Bevölkerung.“

Dazu erklärt André Trepoll, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Der Schutz der Hamburgerinnen und Hamburger vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern hat absolute Priorität. Die angestrebte Freiheitsorientierung des Vollzugs ist wichtig, darf aber nicht auf Kosten der Sicherheit gehen. Aus ideologischen Gründen auf Teufel komm raus Lockerungen zu fordern, halte ich für unverantwortlich. Der von CDU und SPD unterstützte Gesetzentwurf ist freiheitsorientiert und therapiegerichtet, ohne die Sicherheit der Bevölkerung aus den Augen zu verlieren. Dies war auch das Ergebnis der Expertenanhörung. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestanden zu keiner Zeit.“

[gview file=“https://rechtfair.com/wp-content/uploads/Zusatzantrag-zu-Drs-20-6795.pdf“]

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