„Schwulenparagraph“ 175 StGB: Verfolgung Homosexueller in Hamburg soll aufgearbeitet werden

Hamburg soll das begangene Unrecht an Homosexuellen unter dem so genannten „Schwulenparagraph 175 StGB“ im Rahmen einer Ausstellung und wissenschaftlichen Dokumentation thematisieren. Dafür setzt sich die SPD-Fraktion mit einer entsprechenden Initiative zur nächsten Bürgerschaftssitzung ein (siehe Anlage). „Die Verfolgung Homosexueller nach 1945 ist ein beschämendes Stück Justizgeschichte. Die unter dem Paragraph 175 StGB gefällten Urteile sind weder aufgearbeitet noch wurde den Opfern bisher eine Rehabilitierung zuteil“, so Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Fraktion. „Hamburg muss aus eigenem Anspruch heraus seinen Teil zur Aufarbeitung leisten.“

„Den Dreiklang aus historischer Forschung, öffentlichem Diskurs mittels Ausstellung und die Dokumentation der Forschungsergebnisse halten wir für einen richtigen Weg. Geschehenes Unrecht und die Verletzung der Menschenwürde der Betroffenen dürfen nicht verschwiegen, sondern müssen thematisiert werden. Ganze Lebensläufe sind nachhaltig zerstört worden. Ein ehrlicher Umgang mit der eigenen Geschichte wird zudem einen glaubwürdigen Beitrag zum Abbau von Diskriminierung Homosexueller in Deutschland, Europa und andernorts leisten“, so Philipp-Sebastian Kühn, Fachsprecher Schwule und Lesben der SPD-Bürgerschaftsfraktion.

Erst kürzlich hatte sich der Bundesrat auf Antrag der Länder Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen für eine Rehabilitierung der Opfer des Paragraph 175 StGB ausgesprochen und die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. „Hamburg engagiert sich hier sehr. Es ist zu hoffen, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung nun auch ihren Teil dazu beiträgt“, so Kühn abschließend.

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