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Rechtspolitische Expertinnen und Experten der SPD-Fraktionen tagen in Hamburg: Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wichtiger Schritt – Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs erfordert länderübergreifende Abstimmung

spd_logo_sw_jpg-dataIn einer zweitätigen Konferenz haben Expertinnen und Experten der SPD-Landtagsfraktionen sowie der SPD-Bundestagsfraktion aktuelle Fragen der Rechtspolitik beraten. Unter Leitung des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Bürgerschaftsfraktion Urs Tabbert standen im Hamburger Rathaus unter anderem die Themenfelder Terrorismusbekämpfung/Vermögensabschöpfung, elektronischer Rechtsverkehr, der Bereich Justizvollzug und Resozialisierung sowie die Anpassung nationalen Rechts an die Datenschutzgrundverordnung auf der Tagesordnung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekräftigten die Notwendigkeit für eine Gesetzesreform zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, das noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet werden soll. 

Dazu Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: "Mit der Neuregelung der Vermögensabschöpfung können endlich Gewinne aus Straftaten leichter eingezogen werden. Damit helfen wir den Opfern, weil die erlittenen Schäden ersetzt werden können. Und wir entziehen den Tätern Finanzmittel, die sie sonst zur Begehung weiterer Straftaten einsetzen könnten. Besonders wichtig ist, dass wir die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft erleichtern. Wenn ein Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen stammt, gibt es keinen Grund, die Vermögenswerte dem Straftäter zu belassen, nur weil unklar ist, aus welcher genauen Straftat die Beute stammt. Der Nachweis einer konkreten Straftat ist zukünftig nicht mehr erforderlich. Für die Opfer von Straftaten und die Vollzugsbehörden wird das neue Verfahren einfacher, kostengünstiger und gerechter. Die Geschädigten müssen kein Urteil mehr gegen den Täter erstreiten, die Entschädigung kann im Strafvollstreckungsverfahren oder im Insolvenzverfahren erfolgen. Die Betroffenen werden hier zudem gleichmäßig und nicht mehr nach dem Windhundprinzip entschädigt."

Dazu Tabbert: "Ich begrüße den jetzt vorliegenden Regierungsentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Dieses Gesetz gibt der Strafjustiz eine solide und deutlich verbesserte Handhabe, um unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte abzuschöpfen. Durch die Reform wird der Opferschutz deutlich gestärkt. Die erweiterte Möglichkeit, aus Straftaten herrührendes Vermögen unklarer Herkunft abzuschöpfen, stärkt das Handlungsarsenal der Justiz, um effektiv an der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität mitzuwirken." 

Mit Blick auf die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs an den Gerichten ist der Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern aus Sicht der Rechtsexpertinnen und -experten der SPD-Fraktionen unerlässlich. Bis Januar 2026 muss bundesweit sichergestellt sein, dass sämtliche Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften elektronisch geführt werden. Tabbert: "Die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfordert es, starke Strukturen aufzubauen, die vor allem die Sicherheit des elektronischen Rechtsverkehrs gewährleisten. Das sensible Thema des Datenschutzes spielt dabei genauso wie die Sicherung der Akten eine wesentliche Rolle. Hier ist eine enge Abstimmung erforderlich, damit in Zukunft der elektronische Rechtsverkehr auch über die Ländergrenzen hinweg reibungslos und sicher funktionieren kann." 

Die SPD-Abgeordneten befassten sich auch mit aktuellen Entwicklungen im Justizvollzug, insbesondere mit der Einführung von Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetzen. Nachdem das Saarland als Vorreiter ein Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und Opferhilfe bereits erlassen hat, wird dieses Thema auch auf der justizpolitischen Agenda anderer Bundesländer vertieft bearbeitet. Tabbert: "Auch hier in Hamburg haben wir uns für diese Legislaturperiode vorgenommen, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Im Sinne gelingender Resozialisierung ist zu prüfen, wie sich zum Beispiel die Angebote stationärer und ambulanter Betreuung für Straftäter effektiver miteinander verzahnen lassen. Damit ginge zugleich auch eine Stärkung des Opferschutzes einher."

Die im April 2016 beschlossene EU-Datenschutzgrundverordnung war außerdem Thema auf der Sprecherkonferenz. Diese Verordnung nimmt Bund und Länder in die Pflicht, ihr Datenschutzrecht in wesentlichen Teilen neu zu fassen. Beispielsweise die völlig unabhängige Stellung der Datenschutzbeauftragten wird in dieser Verordnung sehr deutlich konturiert. Das Hamburger Modell, mit dem in diesem Jahr dieser Regelungsauftrag in der Hansestadt umgesetzt wurde, ist dabei im Ländervergleich besonders hervorzuheben und erfüllt schon jetzt alle EU-rechtlichen Vorgaben.

		

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