Die Expertenanhörung am 23.10.2012 im Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung hat deutlich gemacht, dass in vergleichbaren Anstalten, wie der JVA Luckau-Duben, ein Vollzug von Männern und Frauen auf einem Anstaltsgelände nicht nur möglich ist, sondern auch Vorteile für die Gefangenen bringen kann. Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass für eine erfolgreiche Umsetzung bestimmte Vorkehrungen getroffen werden müssen, um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden und insbesondere den Besonderheiten des Frauenstrafvollzuges Beachtung zu schenken. Aus diesem Grund ist es entscheidend, die Kritikpunkte, ebenso wie die in der öffentlichen Anhörung am 15.01.2013 geäußerten Sorgen zu berücksichtigen und dementsprechend die weitere Planung und Durchführung vorzunehmen. Hierfür muss ein besonderes Augenmerk auf die bauliche Ausführung und die Konzepte gelegt werden.
Der Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung empfiehlt daher der Bürgerschaft, in Ergänzung zum Petitum der Drs. 20/4930, wie folgt zu beschließen:
I. Der Senat wird ersucht, bei der Umsetzung des Konzeptes zur Neustrukturierung folgende Aspekte sowie die Erfahrungen aus vergleichbaren Justizvollzugsanstalten (JVA) in anderen Bundesländern zu berücksichtigen:
1. Die Teilanstalt für Frauen soll auch in Billwerder als organisatorisch eigenständige Teilanstalt unter eigener Teilanstaltsleitung fortgeführt werden.
2. Frauen und Männer sind in voneinander getrennten Gebäuden unterzubringen. Für die Teilanstalt für Frauen sind ein eigenständiges Gebäude und ein eigener, baulich abgetrennter, nicht einsehbarer Freistundenbereich vorzusehen, der den weiblichen Gefangenen hinreichend Rückzugsraum bietet.
3. Die Leitung der JVA Billwerder und der Teilanstalt für Frauen sowie die Aufsichtsbehörde sollen bei allen Entscheidungen die besonderen Belange der weiblichen Gefangenen berücksichtigen.
4. Die weiblichen Gefangenen sollen wie zuvor auch, durch ein möglichst eigenständiges und personell konstantes Team betreut werden.
5. Die in der Teilanstalt für Frauen der JVA Hahnöfersand bewährten Vollzugs- und Behandlungskonzepte sollen beibehalten und fortentwickelt werden.
6. Die Schulungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für die weiblichen Gefangenen sollen weiter verbessert werden.
7. Den weiblichen Untersuchungshaftgefangenen sollen grundsätzlich alle Angebote offen stehen, welche auch die weiblichen Strafgefangenen nutzen, soweit dies mit den besonderen Belangen der Untersuchungshaft vereinbar ist.
8. Die bessere Anbindung der JVA Billwerder soll genutzt werden, um vollzuglich gewünschte Außenkontakte der weiblichen Gefangenen zu verbessern.
II. Der Senat wird aufgefordert, einen eigenen Anstaltsbeirat für die Teilanstalt für Frauen in der JVA Billwerder einzurichten.
III. Der Senat wird ersucht, sicherzustellen, dass Schulungsbereiche vorgehalten werden, die allein dem Frauenstrafvollzug vorbehalten sind. Soweit gemeinsame Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Frauen und Männern in Betracht kommen, sollen diese Frauen offen stehen, soweit die entsprechende Eignung vorliegt und sie sich ausdrücklich zu einer Teilnahme entschlossen haben.
IV. Der Senat wird aufgefordert, den Vollstreckungsplan, der die Zuständigkeiten der Justizvollzugsanstalten regelt, dahingehend zu ändern, dass nach Umzug der Teilanstalt für Frauen in die JVA Billwerder männliche wegen einer im dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie nach § 232 (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels) Verurteilte nicht in die JVA Billwerder eingewiesen werden.
V. Der Senat wird ersucht zu prüfen, ob ein Sichtschutz an dem zwischen Haus 3 und Haus 2 der JVA Billwerder bestehenden, ggf. zu erhöhenden Zaun angebracht werden kann, um Blickkontakte zwischen weiblichen (Haus 3) und männlichen Gefangenen (Haus 2) zu verhindern.