Engmaschige Begleitung ehemals Sicherungsverwahrter weiter gewährleisten – SPD-Fraktion legt Gesetzentwurf vor

SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Pressemitteilung
017 / 22. Januar 2014

Engmaschige Begleitung ehemals Sicherungsverwahrter weiter gewährleisten – SPD-Fraktion legt Gesetzentwurf vor

Die SPD-Fraktion legt zur heutigen Bürgerschaftssitzung eine Gesetzesinitiative vor, mit der auch künftig die polizeiliche Begleitung ehemaliger Sicherungsverwahrter ermöglicht werden soll (siehe Anlage). Dies war erforderlich geworden, nachdem das Verwaltungsgericht Hamburg Ende des Jahres 2013 die Überwachung nach der bisherigen Rechtslage für unzulässig erklärt hatte. Das Verwaltungsgericht hat jedoch in seiner Entscheidung ausdrücklich auf die Möglichkeit einer weiteren Überwachung hingewiesen, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Gesetzgeber hierfür eine speziellere und detailliertere Rechtsgrundlage schafft. Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Mitglied im Innenausschuss: „Die Bevölkerung muss auch künftig vor als gefährlich eingestuften ehemaligen Sicherungsverwahrten geschützt werden, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen werden mussten. Wir haben mit unserem Gesetzentwurf schnellstmöglich auf die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts reagiert. Mit der Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage, die auch den Hinweisen des Gerichts angemessen Rechnung trägt, wird es der Polizei damit auch weiterhin möglich sein, die betroffenen Personen wie bisher engmaschig zu begleiten. Natürlich werden wir die Thematik auch noch im Innenausschuss weiter beraten. Um mögliche Gefahren für die Bevölkerung zu minimieren, ist nun aber zunächst einmal schnelles Handeln der Bürgerschaft gefragt.“

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