Digitalisierung der Justiz: Es geht voran Pilotierung der eAkte beim Amtsgericht und Oberlandesgericht

Die im September 2020 beim Landgericht Hamburg begonnene Pilotierung der elektronischen Akte (eAkte) in zivilgerichtlichen Verfahren wird ausgeweitet. In dieser Woche hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) mit dem Pilotbetrieb in der elektronischen Aktenführung begonnen, Anfang Mai schließen sich mehrere Zivilabteilungen des Amtsgerichts Hamburg an. Nach den guten Erfahrungen seit dem Start der elektronischen Akte beim Landgericht, wo in den ersten sechs Monaten schon mehr als 700 Verfahren elektronisch geführt worden sind, erstreckt sich der Pilotbetrieb mit der elektronischen Akte damit auf die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit in Hamburg. Dieser Schritt ist in den letzten Wochen durch eine Analyse der Arbeitsabläufe, durch Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und durch neue Hardware intensiv vorbereitet worden.

Beim OLG haben gestern, am 21. April, drei Zivilsenate, darunter ein Senat, der zugleich für Familiensachen zuständig ist, und der Senat für Vergabesachen ihre Aktenführung in neu eingehenden Verfahren auf die elektronische Akte umgestellt. Weil es sich um zweitinstanzliche Verfahren (Berufungen gegen Urteile des Landgerichts und Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen der Amtsgerichte) handelt, ist die Umstellung auf die eAkte hier besonders komplex. Während des Pilotbetriebs werden die Papierakten aus der ersten Instanz beim OLG elektronisch fortgeführt. Elektronisch eingehende Schriftsätze werden der eAkte zugefügt und elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) weitergeleitet, ein Ausdruck auf Papier entfällt.

Am 5. Mai führt das Amtsgericht Hamburg die eAkte in 12 Zivilabteilungen ein, die neben sog. allgemeinen Zivilsachen auch Streitigkeiten aus dem Urheber- und Presserecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie Transport- und Schifffahrtssachen bearbeiten. Die besondere Herausforderung liegt hier in der Menge der gleichzeitig geführten Verfahren. Auf das gesamte Jahr verteilt gehen in einer (mit 100 % eines richterlichen Pensums besetzten) Abteilung rund 600 neue Zivilsachen ein, so dass der Pilotbetrieb mit insgesamt 7,65 richterlichen Pensen pro Jahr knapp 4.600 Verfahren umfassen wird.

Nach einem erfolgreichen Abschluss des Pilotprojekts wird ein Regelbetrieb der elektronischen Akte in ausgewählten Bereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab dem Jahr 2022 angestrebt. Bis Ende des Jahres 2025 muss die Einführung der elektronischen Akte nach den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers in der Justiz flächendeckend abgeschlossen sein.

Rückfragen
Gerichtspressestelle – Hanseatisches Oberlandesgericht

RiOLG Dr. Kai Wantzen

Telefon: 040 428432017

Fax: 040 4279 88200
E-Mail: Pressestelle@olg.justiz.hamburg.de

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