Anerkennung Posttraumatischer Belastungsstörungen soll verbessert werden

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion setzt sich für eine bessere Anerkennung von Posttraumatischen Belastungsstörungen bei Beamtinnen und Beamten ein und strebt hierfür eine Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes an. Ein entsprechender Antrag soll morgen in den Justizausschuss eingebracht werden (siehe Anlage). „Gerade im Einsatzdienst auf der Straße sind unsere Beamtinnen und Beamten der besonderen Gefahr gewalttätiger Auseinandersetzungen ausgesetzt. Dem Umstand, dass mit solchen Ereignissen nicht nur unmittelbare physische Verletzungen, sondern gerade auch psychische Belastungen einhergehen können, muss auch im Rahmen der Unfallfürsorge angemessen Rechnung getragen werden“, so Arno Münster, Fachsprecher Inneres der SPD-Bürgerschaftsfraktion.

Urs Tabbert, Fachsprecher Justiz der SPD-Fraktion, ergänzt: „Mit der von uns angestrebten Gesetzesänderung wird den betroffenen Beamtinnen und Beamten der Nachweis deutlich erleichtert, dass auch eine zeitlich später auftretende psychische Belastung auf einen Dienstunfall zurückführen ist. Bisher hatten die Beamtinnen und Beamte die Beweislast, dass eine psychische Erkrankung Folge eines Dienstunfalls war. Künftig soll es diesbezüglich eine widerlegbare Grundvermutung zugunsten der Betroffenen geben.“

In Bezug auf die Bemessung des Schädigungsgrades durften Gutachter bislang aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse mangels gesetzlicher Grundlage nicht anwenden. Dies soll nun durch die beabsichtige Gesetzesänderung ermöglicht werden. Tabbert: „Gerade für den Bereich der Posttraumatischen Belastungsstörungen wurden unter anderem von leitenden Polizeiärzten die sogenannten Bad-Pyrmonter-Kriterien entwickelt, deren gerichtliche Anerkennung bislang aber an der fehlenden gesetzlichen Grundlage scheiterte. Durch die von uns angestrebte Gesetzesänderung wird eine Heranziehung solcher wissenschaftlicher Klassifikationen nunmehr ermöglicht.“

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