Der Justizausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft beschließt heute nach ausführlichen Beratungen die Neustrukturierung des Justizvollzuges. Anschließend wird die entsprechende Senatsdrucksache im Haushaltsausschuss beraten, bevor sie der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Kernstück der Neustrukturierungsdrucksache ist die qualitative und quantitative Ausweitung des offenen Vollzuges in der JVA Glasmoor und eine Verlegung der Teilanstalt für Frauen (TAF) in die JVA Billwerder. Die SPD-Fraktion bringt dazu heute ein begleitendes Petitum ein (siehe Anlage), das zahlreiche Bedenken aufgreift.
Zentrale Forderungen der SPD-Fraktion sind: Ein eigenständiger Anstaltsbeirat für die TAF, der die Umsetzung eng begleiten wird, sowie eine Änderung des Vollstreckungsplanes. Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Fraktion: „Männer, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie wegen Menschenhandels verurteilt sind, sollen nicht in der JVA Billwerder untergebracht werden. Damit wird den ernst zu nehmenden Sorgen der weiblichen Inhaftierten Rechnung getragen, sich in räumlicher Nähe zu eventuellen ehemaligen ‚Peinigern‘ zu befinden.“
Tabbert weiter: „Wir konnten uns vor Ort überzeugen, dass eine hinreichende räumliche Trennung der TAF vom Männervollzug gewährleistet ist. An sogenannten koedukativen Qualifizierungsmaßnahmen sollen nur Frauen teilnehmen, die dies ausdrücklich wünschen. Ansonsten ist der Qualifizierungsbereich für Frauen in Billwerder vollständig von dem der Männer getrennt. Dies haben wir in unserem Petitum noch einmal klargestellt. Auch werden für Besuche und Einkäufe Regelungen geschaffen, die Schnittstellen mit dem Männervollzug ausschließen.“
Die ausführlichen Beratungen im Justizausschuss hätten gezeigt, dass eine Ausweitung des offenen Vollzuges allgemein positiv bewertet werde, betont Tabbert. „Ebenso kann die Verlegung der Teilanstalt für Frauen als selbständige Teilanstalt in die JVA Billwerder erfolgreich realisiert werden. Das bisherige erfolgreiche Vollzugskonzept der TAF in Hahnöfersand wird weitestgehend beibehalten. Insbesondere die Expertenanhörung, aber auch die öffentlichen Anhörung im Justizausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft haben aber auf berechtigte Bedenken aufmerksam gemacht. Die benannten Bedenken und Sorgen nehmen wir selbstverständlich ernst und haben daher als SPD-Fraktion in einem Petitum zur Senatsdrucksache Forderungen aufgegriffen und formuliert, die bei der Verlegung der TAF nach Billwerder beachtet werden müssen, um mögliche Risiken zu minimieren. Dieses Petitum haben wir nunmehr noch einmal ergänzt um einige Punkte, die wir bei unseren Besuchen und Gesprächen in der JVA Hahnöfersand und der JVA Billwerder mitgenommen haben.“
Tabbert: „Wir sehen in der Verlegung nach Billwerder Vorteile und Chancen für die inhaftierten Frauen, die auf Hahnöfersand nicht umsetzbar sind. Diese ergeben sich aus der Infrastruktur und den Ressourcen, die bereits in der JVA Billwerder vorliegen. So erwarten die weiblichen Gefangenen in Billwerder größere Hafträume und einen deutlich größeren Schulungs- und Besuchsbereich. Auch die Qualifizierungsmöglichkeiten werden in Billwerder ausgebaut – beispielsweise um einen Friseurbetrieb. Auch das das räumliche Angebot für den Mutter-Kind-Bereich wird deutlich verbessert.“