Am 19.1.2015 veranstaltete die AsJ-Hamburg eine Fachdiskussion zum Thema Sterbehilfe. Metin Hakverdi, der stellvertretende justizpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, diskutierte mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die verschiedenen Regelungsansätze, die derzeit zu diesem Thema in Positionspapieren verschiedener Abgeordneter im Bundestag vertreten werden. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, ob es notwendig ist, in das Strafgesetzgebuch eine Regelung aufzunehmen, die gemeinnützige und/oder gewerbsmäßige Angebote der Sterbebegleitung unter Strafe stellt. Ebenso wurde darüber gesprochen, dass beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, die schwerkranke Menschen betreuen, bei Fragen der Sterbehilfe oft großen rechtlichen Unsicherheiten ausgesetzt sind und deswegen aus ihrer Sicht ein gewisser Regelungsbedarf besteht.
Ich habe die Diskussion moderiert und habe mich auch besonders darüber gefreut, dass Mitglieder des Kommunikationsverein Hamburger Juristen e.V. an diesem Abend zahlreich erschienen waren.