SPD-Fraktion kritisiert ACTA-Verfahren

Bürgerliche Freiheiten und freien Zugang zu Informationen nicht gefährden

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein völkerrechtliches Abkommen, mit dem die beteiligten Staaten Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen noch effektiver als bisher bekämpfen wollen. Dieses Abkommen wird von vielen Bürgerrechtlern und NGOs kritisiert. Diese rufen deshalb zu einem europaweiten Aktionstag auf, der auch hier in Hamburg stattfindet.

Die Verhandlungen, an denen unter anderem die USA und die EU teilnahmen, wurden geheim geführt. Das gewählte Verfahren stößt auch bei der SPD-Bürgerschaftsfraktion auf Kritik. Hansjörg Schmidt, Fachsprecher Medien- und Netzpolitik hierzu: „Es ist offenkundig, dass supranationales Recht die einzige Antwort auf die Digitalisierung ist, aber Konsultationen ohne Einbindung der nationalen Parlamente und des Europaparlaments, sind nicht mehr zeitgemäß.“

Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Fraktion ergänzt: „Ein Prozess, der sich anschließend in den teilnehmenden Staaten massiv gesellschaftlich und wirtschaftlich auswirkt, ist transparent und demokratisch zu gestalten.“

Sinn von ACTA ist unter anderem die Formulierung internationaler Mindeststandards zur Sicherung des Urheberrechts. Schmidt: „Natürlich braucht es Instrumente, um gegen illegale Plattformanbieter und kriminelle Geschäftsmodelle vorzugehen. Eine bessere internationale Zusammenarbeit und effiziente Strafverfolgungsbehörden sind hierbei unerlässlich. Dabei ist festzustellen, dass viele der geforderten Regelungen im deutschen Recht längst vorgesehen sind. Mit Blick auf andere Staaten ist das aber wohl noch nicht der Fall.“ Kritik erntet ACTA für die einseitige Betonung der Rechtsdurchsetzung, ohne zu fragen, welche Pflichten auch Rechteinhaber hinsichtlich des Gemeinwohls treffen könnten. Die Belange von Kultur und Wissenschaft sind in den Verhandlungen aus Sicht der SPD-Fraktion nicht ausreichend berücksichtigt.

Einer der Hauptkritikpunkte an ACTA ist seine unbestimmte Formulierung, die unterschiedliche Interpretationen hervorrufen. „Auch wenn zum Beispiel das Three-Strikes-Modell gestrichen wurde, hat man sich darauf geeinigt, die Einflussnahme auf Provider als geeignete Maßnahme der Rechtsdurchsetzung einzustufen. Es ist zu befürchten, dass hier Ideen formuliert wurden, die in den nächsten Jahren im Bundestag auf der Tagesordnung stehen werden“, so Schmidt. „Äußerungen von Herrn Kauder oder Herrn Heveling von der CDU zu Three-Strikes und einem vermeintlichen Kulturkampf im Internet geben einen Vorgeschmack auf das bei einigen im Bundestag vertretenen Parteien vorhandene Gedankengut.“

Auch ohne Netzsperren ruft die SPD-Fraktion zu Wachsamkeit auf: „Wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass die bürgerlichen Freiheiten und der freie Zugang zu Informationen in irgendeiner Weise bedroht sind“, betont Schmidt. Polen und Tschechien hätten mit dieser Begründung die Ratifizierung ausgesetzt.

Anders als eine EU-Verordnung oder ein Gesetz gehen von ACTA nicht unmittelbar Bindungen für deutsche Bürger aus. Trotzdem sieht ACTA vor, dass die Übermittlung von Daten zu Rechtsverletzern international sichergestellt sein muss. Tabbert sieht hier den Bund gefordert: „Die Bundesregierung muss darauf achten, dass hier weiterhin das deutsche Datenschutzrecht gilt, insbesondere die Übermittlungshürde in unsichere Drittstaaten.“

Mit Blick auf die Diskussionen in Deutschland um die Reform des Urheberrechts fordert Tabbert: „Die Bundesregierung muss endlich die notwendige Modernisierung des Urheberrechts vorantreiben. Die Umwälzung durch die Digitalisierung erfordert, dass wir ein Urheberrecht erhalten, das den Schöpfer kreativer Leistungen besser stellt und die Nutzer der Werke auch nachvollziehen können.“

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