Für vier Wochen: Rot-Grün setzt weiter auf Maskenpflicht

Aufgrund der vom Bundestag beschlossenen rechtlichen Rahmenbedingungen und der derzeitigen Pandemie-Dynamik bringen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen für weitere vier Wochen eine Maskenpflicht in der Hansestadt auf den Weg. Das sieht ein gemeinsamer Antrag von Rot-Grün vor, der in der nächsten Bürgerschaftssitzung am 30. März beschlossen werden soll und den Senat befähigt, für einen entsprechenden Zeitraum Verordnungen zum Infektionsschutz zu verabschieden. Der Antrag umfasst ebenso, dass die Zugangsregeln für Tanzlustbarkeiten in Form des 2G-Plus-Modells aufrechterhalten werden. Alle anderen Einschränkungen, etwa in der Gastronomie oder im Kulturbereich, fallen dagegen weg.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Der Bundestagsbeschluss sieht vor, dass die Landesparlamente gemäß der örtlichen Situation künftig den jeweiligen Landesregierungen einen Handlungsrahmen für Maßnahmen der Pandemiebekämpfung ermöglichen. Dieser besonderen Verantwortung wollen und werden die rot-grünen Regierungsfraktionen nachkommen und der Bürgerschaft einen entsprechenden Antrag vorlegen. Im Fokus steht dabei die grundsätzliche Regelung zum Tragen von Masken in Innenräumen, auch im Einzelhandel. Diese Regelung hat sich als wirksame und wenig freiheitseinschränkende Maßnahme bewährt und soll daher beibehalten werden, ebenso wie die Regelungen zu den sogenannten Tanzlustbarkeiten und für besonders zu schützende Einrichtungen. Die nächsten Wochen sind entscheidend für die Pandemieentwicklung. Unser Antrag ermöglicht daher einen verantwortungsvollen Basisschutz für die nächsten vier Wochen. Gleichzeitig muss allen klar sein, dass nach wie vor sehr sensibel mit der Lage umgegangen werden muss. Positiv bewerte ich, dass sich auch CDU und Linke dafür ausgesprochen haben, dem Senat durch einen Bürgerschaftsbeschluss über den 2. April hinaus Handlungsmöglichkeiten einzuräumen.“ 

Dazu Jennifer Jasberg, Vorsitzende der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die vom Bund vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen stellen uns auf Landesebene mit Blick auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie vor eine große Herausforderung. Denn einerseits ist die Situation zuletzt zweifelsfrei besser und endemischer geworden. Die Krankenhausbelastung hatte sich zuletzt entspannt, auch der Krankheitsverlauf ist unter Omikron milder. Massive Einschränkungen waren daher nicht mehr zu rechtfertigen und wurden folgerichtig abgebaut. Andererseits ist das Infektionsgeschehen gerade wieder äußerst stark, allein in Hamburg gibt es rund 70.000 infizierte Menschen. Durch Personalausfälle und hohe Zahlen von Corona-Infizierten in den Krankenhäusern ist ein Abbremsen der Dynamik nötig. Daher wollen wir ermöglichen, dass auch in den nächsten vier Wochen in Innenräumen, insbesondere im Einzelhandel, noch weiter Maske getragen wird. Bei sogenannten Tanzlustbarkeiten wollen wir die Beschränkung des 2G-Plus-Modells beibehalten. Diese Regelungen bringen wir jetzt mit einem bürgerschaftlichen Antrag auf den Weg. Sie sind in Abstimmung mit dem Senat entstanden und haben ein klares Enddatum, sofern das Infektionsgeschehen keine drastische Wendung nimmt. Darüber hinaus appellieren wir an den Bund, für den weiteren Umgang mit der Pandemie, sofern nötig, ein einheitliches Vorgehen anzustreben.“

Patrick Schembecker

Stv. Pressesprecher

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