Fristverlängerung für Freiversuch: Hamburg unterstützt Jurastudierende in der Corona-Pandemie

SPD-Bürgerschaftsfraktion HamburgPressemitteilung013 / 13. Januar 2021


Fristverlängerung für Freiversuch: Hamburg unterstützt Jurastudierende in der Corona-Pandemie
Der Senat hat heute angekündigt, das Hamburgische Juristenausbildungsgesetz so zu ändern, dass auch das Wintersemester nicht auf die Anmeldefrist zum sogenannten Freiversuch angerechnet wird. Im Frühjahr hatten die Fraktionen von SPD und Grünen mit einem Bürgerschaftsantrag dafür gesorgt, dass das Sommersemester nicht auf die Freiversuchsfrist angerechnet wird.
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Bereits im Sommersemester war klar, dass das Jurastudium durch die Pandemie nur unter erschwerten Bedingungen durchführbar ist. Wir hatten damals das Juristenausbildungsgesetz mit einem Bürgerschaftsantrag geändert, damit das Sommersemester nicht auf den Freiversuch angerechnet wird. Dieser Freiversuch belohnt Studierende, die zügig studieren. Nun findet das Studium wieder ausschließlich digital statt und die Bibliotheken sind geschlossen. Gerade für Jurastudierende, für die eine regelmäßige Bibliotheksnutzung und die Zusammenarbeit in Lerngruppen ganz wesentlich ist, bedeutet das eine enorme Einschränkung und verlangsamt das Vorankommen im Studium. Vor diesem Hintergrund ist die Ausdehnung der Maßnahme auf das Wintersemester konsequent.“

Felix KoopmannPressesprecher
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