Bundesratsinitiative für Opfer sexualisierter Gewalt: „Ein richtiger Mittelweg zwischen Opferschutz und Aufklärungsanspruch“

SPD-Bürgerschaftsfraktion HamburgPressemitteilung028 / 26. Januar 2021
Bundesratsinitiative für Opfer sexualisierter Gewalt: „Ein richtiger Mittelweg zwischen Opferschutz und Aufklärungsanspruch“
Heute hat der Senat bekannt gegeben, sich mit einer Bundesratsinitiative für einen besseren Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt vor Gericht einzusetzen. Dazu soll § 241a StPO geändert werden, der derzeit bereits für minderjährige Zeuginnen und Zeugen gilt, und eine Zeugenvernehmung allein durch die Vorsitzenden Richterinnen und Richter ermöglicht.
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Opfer sexualisierter Gewalt müssen auch in Gerichtsverfahren bestmöglich geschützt werden. Das gilt gerade auch für eine möglicherweise retraumatisierende Befragung durch Prozessbeteiligte. Für den Fall, dass eine umfassende Befragung des Opfers zur Aufklärung des Strafvorwurfs erforderlich ist, sieht die vorgeschlagene Regelung ausreichenden Spielraum vor. Damit schlägt Hamburg einen richtigen Mittelweg ein, der ein ausgewogenes Verhältnis von wirksamem Opferschutz und staatlichem Aufklärungsanspruch sicherstellt. Die Regelung kann dabei helfen, dass Opfer von Sexualstraftaten häufiger als bislang Anzeige erstatten und sich damit auch besser gegen erlebtes Unrecht zur Wehr setzen. Daher ist es gut, dass wir dieses wichtige Vorhaben des rot-grünen Koalitionsvertrags nun bewegen können.“

Felix KoopmannPressesprecher
SPD-BürgerschaftsfraktionRathausmarkt 1, 20095 HamburgTelefon: 040 42831-1386Mobil: 0160 90651435pressestelle@spd-fraktion.hamburg.dehttp://www.spd-fraktion-hamburg.de

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