Bürgerschaft

Das Parlament

Die Hamburgische Bürgerschaft ist seit 1859 das Parlament der Freien und Hansestadt Hamburg. Heute ist es eines von sechzehn Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland und nimmt im Stadtstaat zugleich kommunalpolitische Aufgaben wahr.

1859 wurde die Bürgerschaft erstmals als Parlament gewählt. Der Hamburger Senat, bis dahin autonome Institution, wurde ab 1860 verfassungsrechtlich von den Bürgerschaftsabgeordneten abhängig. Die Wahl zur Bürgerschaft blieb bis 1918 trotz mehrfacher Verfassungsänderungen ein Klassenwahlrecht. Nach der Novemberrevolution wurden erstmals in freien, geheimen und vor allem gleichen Wahlen die Mandate der Bürgerschaft bestimmt und der Institution die volle Souveränität zugesprochen. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde im Herbst 1933 das Hamburger Parlament durch den Reichsstatthalter Karl Kaufmann aufgelöst. Erst im Februar 1946 konstituierte sich eine durch die britische Besatzungsmacht eingesetzte Bürgerschaft neu. Im Herbst desselben Jahres wurde dann für eine Wahlperiode von drei Jahren die erste demokratische Bürgerschaft nach der NS-Zeit anhand des Mehrheitswahlrechts gewählt. Ab der Wahl 1949 wurde die Wahlperiode auf vier Jahre verlängert und eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht eingeführt. Die 1957 gewählte Bürgerschaft wurde dann nach einem reinen Verhältniswahlrecht bestimmt. Sie besteht seit 1991 aus 121 Abgeordneten. Im Gegensatz zu anderen Landesparlamenten erfolgte die Ausübung der Abgeordnetentätigkeit bis zur Bürgerschaftswahl 1997 als Ehrenamt. Dennoch wird die Bürgerschaft noch gelegentlich als Feierabendparlament bezeichnet, da das Bürgerschaftsmandat seitdem als nebenamtliche Tätigkeit gilt, die die Ausübung eines anderen Berufes nicht ausschließt.

Meine Arbeit als Abgeordneter

Neben meiner Tätigkeit als Fachsprecher der Fraktion für Justiz und Datenschutz  leite ich den Arbeitskreis der Fraktion für diese Themenbereich. Der Arbeitskreis tagt in der Regel einmal im Monat. Hier findet im Wesentlichen die Meinungsbildung der Fraktion zu justizpolitischen Themen  statt. Zudem bin ich Mitglied im Ausschuss Justiz und Datenschutz, Mitglied im Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit, Mitglied im Innenausschuss sowie in zwei parlamentarischen Kontrollkommissionen. Diese Ausschüsse tagen im Durchschnitt alle ein bis zwei Monate. Der Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit findet in den Ausschüssen und Arbeitskreisen statt. Die Sitzungen der Ausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft sind in der Regel öffentlich (Ausnahme: Parlamentarische Kontrollgremien). Hinzu kommen ca. drei Plenarsitzungen der Bürgerschaft im Monat (jeweils ab 15.00 Uhr), die oftmals bis tief in die Nacht andauern. Die Plenarsitzungen werden in einer Fraktionssitzung vorbesprochen. Jede*r Abgeordnete hat die Möglichkeit, in der Bürgerschaft zusammen mit mindestens vier Kollegen Anträge zu stellen und – auch als einzelne*r Abgeordnete*r – Schriftliche Kleine Anfragen an den Senat zu richten, die dieser binnen acht Tagen beantworten muss. Bei sogenannten Große Anfragen (hierzu bedarf es fünf Mitgliedern der Bürgerschaft) hat der Senat vier Wochen Zeit für eine Antwort.

Die Arbeit als Abgeordneter bedeutet jedoch darüber hinaus auch viel Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Hierzu biete ich regelmäßig Bürgersprechstunden an, über deren Termine ich auf meiner Homepage informiere. Hinzu kommen die Öffentlichkeitsarbeit durch Presseerklärungen und Kontakt mit Medien sowie öffentliche Veranstaltungen und viele informelle Gespräche.

In arbeitsarmen Wochen bedeutet all dies einen Zeitaufwand von mindestens 20 Stunden, kann aber in arbeitsreichen Wochen auch über 40 Stunden in Anspruch nehmen.

Das liebe Geld

Das Hamburgische Abgeordnetengesetz enthält verschiedene Vorschriften über die Stellung und Vergütung der Abgeordneten in der Hamburgischen Bürgerschaft sowie deren sonstige Ansprüche, etwa auf Zahlung von Bürokostenpauschalen und Mitarbeiterentgelten. Zusätzlich enthält das Gesetz auch Verhaltensvorschriften, an die sich alle Abgeordneten zu halten haben.

Überblick über die Leistungen an Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft:

Monatliches Entgelt

Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft erhalten seit dem 01.01.2012 ein monatliches Entgelt von 2.500,00 EUR (brutto). Die Bürgschaftspräsidentin sowie die Fraktionsvorsitzenden erhalten das Dreifache dieses Betrages, die stellvertretenden Bürgerschaftspräsidentinnen bzw. stellvertretenden Bürgerschaftspräsidenten und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden erhalten das Zweifache dieses Betrages. Das monatliche Entgelt ist eine Bruttoleistung, d.h. Steuern und Sozialabgaben sind hierauf noch von den Abgeordneten zu zahlen. Abgeordnete, die ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein tragen, erhalten einen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihrer Kosten hierfür, höchstens jedoch die Hälfte des Höchstbetrages der AOK Hamburg.

Kostenpauschale

Zusätzlich wird monatlich eine Kostenpauschale von 350,00 EUR für Ausgaben im Zusammenhang mit der Arbeit als Abgeordneter gezahlt. Hiervon bezahle ich z.B. Druckkosten für Plakate und Flyer, Materialien für meine Veranstaltungen und vergleichbare Dinge.

Bürokostenpauschale

Für die Unterhaltung meines Abgeordnetenbüros in der Bussestraße 29 in Hamburg-Winterhude erhalte ich monatlich eine Pauschale von 725,00 EUR als Zuschuss zu den laufenden Kosten eines gemieteten Büros. Bei Abgeordneten, die sich in einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen haben, ist diese Pauschale mit 550,00 EUR etwas geringer, da die Kosten des Büros auf mehrere verteilt werden können. Zusätzlich kann jeder Abgeordnete pro Wahlperiode einmalig einen Zuschuss von 3.279,00 EUR für die Büroausstattung und –technik beantragen.

Mitarbeiter

Jedem Abgeordneten werden auf Antrag die Kosten für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge erstattet, die für die Beschäftigung von Mitarbeitern entstehen. Hierfür steht eine Pauschale von monatlich 2.649,00 EUR brutto zuzüglich der anfallenden Arbeitgeberabgaben zur Verfügung.

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