Montag, 06.02.2023
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat mitgeteilt, dass sich der mutmaßliche Täter des Messerangriffs von Brokstedt in der Haftanstalt Billwerder möglicherweise mehrmals extremistisch geäußert hat und es versäumt worden ist, diese Information im Behördenapparat weiterzutragen. Die SPD-Fraktion hält es daher für geboten, der Justizbehörde die Möglichkeit einer weitergehenden Erklärung des Sachverhalts im Rahmen einer zeitnahen Sondersitzung des Justizausschusses zu ermöglichen.
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Es ist ein schwieriger Abwägungsprozess, den die Justizbehörde im Fall Brokstedt vorzunehmen hat. Einerseits gilt es Persönlichkeitsrechte einzuhalten und die Ermittlungen nicht zu gefährden, andererseits gibt es ein sehr berechtigtes öffentliches Aufklärungsinteresse. Nach den neuen Erkenntnissen stellen sich eine Reihe von Fragen: Welche Kriterien gelten im Meldewesen in Hamburger Haftanstalten? Wie kommen Einschätzungen zu extremistischen Tätern zu Stande und wann muss das Landesamt für Verfassungsschutz informiert werden? Es ist bedauerlich, dass die Information dazu nicht bereits letzte Woche erfolgt ist – wenn jedoch der Information des Parlamentes ermittlungstaktische Überlegungen im Weg standen, ist dies nachvollziehbar. Es ist aus unserer Sicht jetzt sinnvoll, die neuen Erkenntnisse im Rahmen einer Sondersitzung zu besprechen.“