Informationsfreiheit und Transparenz
Lange war es so, dass der Verwaltung ganz selbstverständlich ein sehr großer Bereich des eigenverantwortlichen Handelns zugestanden wurde, in dem sie frei Entscheidungen treffen konnte, ohne dass diese Entscheidungen oder Entscheidungsfindungsprozesse für Bürgerinnen und Bürger einsehbar waren. Inzwischen gibt es auf Bundesebene und auch in vielen Bundesländern Informationsfreiheitsgesetze, die diesen Grundsatz langsam aber sich in sein Gegenteil verkehrt haben: Das Open-Data-Prinzip, bei dem die Verwaltung Informationen der Öffentlichkeit zugänglich macht, stellt einen bewussten Gegenentwurf zur Verschwiegenheit der Behörden dar. Hamburg ist mit seinem in der letzten Legislaturperiode erlassenen Transparenzgesetz weiter gegangen als andere Bundesländer, indem neben einem Anspruch auf Information zusätzlich eine Veröffentlichungspflicht für Behörden geregelt wurde, von der nur in Ausnahmen abgewichen werden darf. Diesen politischen Ansatz werden wir auch in den kommenden Jahren weiter verfolgen.