Die SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hat sich die Korruptionsbekämpfung und insbesondere die Verschärfung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung schon länger auf ihre Fahnen geschrieben und dazu Mitte September einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft eingebracht (Drs. 20/1589). Nun hat am vergangenen Donnerstag auch die SPD-Bundestagsfraktion einen erneuten Vorstoß zur Bekämpfung der Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern unternommen und hierzu einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt.
Die geplanten Neuerungen werden von der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft ausdrücklich begrüßt. „Wir freuen uns, dass auch die SPD-Bundestagsfraktion dieses drängende Thema wieder aufgreift. Abgeordnetenbestechung endet eben nicht beim Thema Stimmenkauf im Parlament. Es gibt weitaus mehr strafwürdige Handlungen, die derzeit von dem entsprechenden Straftatbestand nicht erfasst werden. Für eine effektive Strafverfolgung in diesem Bereich fehlen in Deutschland immer noch die notwendigen gesetzlichen Vorschriften“, sagt Urs Tabbert, Fachsprecher für Recht der SPD-Bürgerschaftsfraktion. „Es ist zudem beschämend, dass Deutschland neben Syrien, dem Sudan, Saudi-Arabien und wenigen weiteren Ländern bislang die UN-Konvention gegen Korruption aus dem Oktober 2003 nicht ratifiziert hat. Der einzige Grund für die Nicht-Ratifizierung sind die unzureichenden strafrechtlichen Regelungen gegen Abgeordnetenbestechung in Deutschland“, so Tabbert weiter.