Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 die geltenden Regelungen für die Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt hat, hat es sowohl dem Bundesgesetzgeber als auch den Landesparlamenten eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2013 gesetzt, während der die Gesetzgeber ein freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zu entwickeln haben. Den Landesparlamenten obliegt dabei die Regelung der Ausgestaltung des Vollzuges. Eine der Kernforderungen des Bundesverfassungsgerichts besteht darin, einen deutlichen Abstand zwischen den Haftbedingungen für Strafgefangene und denen für Sicherungsverwahrte zu schaffen.
Ergebnis einer Expertenanhörung im Justizausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft war, dass der vom Senat vorgelegte Gesetzentwurf diesen Anforderungen gerecht wird und praxistauglich ist. Allerdings sahen SPD und CDU an einigen Stellen noch Optimierungsbedarf. In Gesprächen zwischen SPD- und CDU-Fraktion konnte eine Verständigung über ein gemeinsames Vorgehen (s. Anhang), insbesondere in folgenden Punkten erzielt werden: Der Ausschluss von Lockerungen bei Gefahr einer Straftat, der Appell an die Verwahrten, zu arbeiten sowie keine Erhöhung des Taschengeldes für die Teilnahme an Behandlungsmaßnahmen.
Dazu erklärt Urs Tabbert, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion:
„Uns war es wichtig, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts rechtskonform und im Interesse der Betroffenen umsetzen. Im Vordergrund stehen dabei gleichermaßen die Angleichung an die Lebensverhältnisse in Freiheit, insbesondere das Thema Resozialisierung und natürlich die Sicherheitsaspekte. Wir haben dem Abstandsgebot daher an einigen Stellen noch stärker Rechnung getragen. Beispielsweise werden die Besuchszeiten im vorausgehenden Strafvollzug entsprechend erhöht und der Wohngruppenvollzug stärker hervorgehoben. Zudem soll der erfolgreiche Vollzug vorwiegend durch Konfliktgespräche gewährleistet werden.“
Dazu erklärt André Trepoll, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:
„Es zählt zu den wichtigsten Aufgaben des Staates, seine Bevölkerung vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern zu schützen. Wir haben uns deshalb dafür eingesetzt, dass beispielsweise unbeaufsichtigte Freigänge verhindert werden können, wenn zu befürchten ist, dass der Verwahrte diese Lockerung zur Begehung einer wie auch immer gearteten Straftat nutzt. Gerade im Hinblick auf die Opfer halte ich es zudem für recht und billig, dass auch Sicherungsverwahrte zum Arbeiten angehalten werden und für die Teilnahme an Behandlungsmaßnahmen nicht auch noch ein erhöhtes Taschengeld bekommen.“